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Gehörsverletzung infolge bewussten Übergehens des Einwands unzureichender Risikoaufklärung gegen einen Anspruch auf Zahnarzthonorar

Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 8 · S. 153 bis 155

Dokument
136947
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 2
Seiten
153 bis 155
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Im Ausgangsverfahren klagte der Zahnarzt vor dem LG Frankfurt/Main gegen seinen ehemaligen Patienten auf Honorarzahlung (rund 7.400 €). Dem trat der Patient mit dem genannten Einwand sowie Behandlungsfehlervorwürfen entgegen. Auch seien durch die Nachbehandlung Kosten in Höhe von ca. 850 € entstanden; jedenfalls sei der Zahnarzt zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 7.000 € verpflichtet. Der Beklagte rechnete mit den Kosten der Nachbehandlung (ca. 850 €) sowie dem Schmerzensgeldanspruch in Höhe von etwa 6.5OO€ auf, wobei die Aufrechnung nicht nur hilfsweise erklärt wurde. Lediglich den übersc…

Schlagworte

PATIENT BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE VERGÜTUNG VERLETZUNG KÖRPERVERLETZUNG ES PATIENTEN HONORAR HÖHE SCHADENSERSATZ RECHTSPRECHUNG LEISTUNG BERLIN Gesundheit und Pflege Köln