Gehörsverletzung infolge bewussten Übergehens des Einwands unzureichender Risikoaufklärung gegen einen Anspruch auf Zahnarzthonorar
Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 8 · S. 153 bis 155
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Ausgangsverfahren klagte der Zahnarzt vor dem LG Frankfurt/Main gegen seinen ehemaligen Patienten auf Honorarzahlung (rund 7.400 €). Dem trat der Patient mit dem genannten Einwand sowie Behandlungsfehlervorwürfen entgegen. Auch seien durch die Nachbehandlung Kosten in Höhe von ca. 850 € entstanden; jedenfalls sei der Zahnarzt zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 7.000 € verpflichtet. Der Beklagte rechnete mit den Kosten der Nachbehandlung (ca. 850 €) sowie dem Schmerzensgeldanspruch in Höhe von etwa 6.5OO€ auf, wobei die Aufrechnung nicht nur hilfsweise erklärt wurde. Lediglich den übersc…