CareLit Fachartikel

Bestimmung des Praxiswertes bei der Nachfolgezulassung

Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 8 · S. 155 bis 156

Dokument
136948
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 2
Seiten
155 bis 156
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

In einem Nachfolgezulassungsverfahren nach § 103 Abs. 4 SGB V sind in den Fällen, in denen der ausscheidende Vertragsarzt sich hinsichtlich des Verkehrswertes mit allen Bewerbern geeinigt hat, die Zulassungsgremien nicht berechtigt, den Verkehrswert selbst festzusetzen. Die Ermittlung des Verkehrs wertes auf Grundlage der modifizierten Vertragsarztmethode ist grundsätzlich geeignet, den Wert selbst zu ermitteln. Dieses gilt auch für psychotherapeutische Praxen.

Schlagworte

SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN GERICHT ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG URTEIL RECHT ZULASSUNGSGREMIEN PRAXIS ROLLE ARZTPRAXEN BEURTEILUNG ES HÖHE MEDIZIN Gesundheit und Pflege Köln