CareLit Fachartikel

Grundsicherungsleistungen für in Haushaltsgemeinschaft mit Eltern lebenden Minderjährigen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 AufenthG; gemeinschaftskonforme Ausl…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 8 · S. 461 bis 468

Dokument
136953
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
461 bis 468
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Seit Einreise nach Deutschland (Kläger zu 1 bis 3) bzw. Geburt (Kläger zu 4) bis einschließlich Dezember 2004 bezogen die Kläger Leistungen gemäß §3 AsylbLG. Nachfolgend erhielten sie bis einschließlich zum 30.4.2007 vom Beigeladenen Leistungen nach dem SGB II. Dieser informierte die Beklagte über die Leistungseinstellung zum 1.5.2007 und machte einen Erstattungsanspruch gelten. Ein vom Vater der Kläger gestellter Fortzahlungsantrag vom 29.3.2007 wurde hinsichtlich der Kläger zunächst nicht beschieden. Mit Schreiben vom 30.3.2007 wies der Beigeladene den Vater jedoch daraufhin, dass wegen des Aufenthaltstitels n…

Schlagworte

RICHTLINIE ELTERN RECHT URTEIL RECHTSPRECHUNG SOZIALHILFE FLÜCHTLINGE PERSONEN DEUTSCHLAND SCHREIBEN HÖHE VERHALTEN ZEIT ZULASSUNG IRAK ES