Grundsicherungsleistungen für in Haushaltsgemeinschaft mit Eltern lebenden Minderjährigen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 AufenthG; gemeinschaftskonforme Ausl…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 8 · S. 461 bis 468
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Einreise nach Deutschland (Kläger zu 1 bis 3) bzw. Geburt (Kläger zu 4) bis einschließlich Dezember 2004 bezogen die Kläger Leistungen gemäß §3 AsylbLG. Nachfolgend erhielten sie bis einschließlich zum 30.4.2007 vom Beigeladenen Leistungen nach dem SGB II. Dieser informierte die Beklagte über die Leistungseinstellung zum 1.5.2007 und machte einen Erstattungsanspruch gelten. Ein vom Vater der Kläger gestellter Fortzahlungsantrag vom 29.3.2007 wurde hinsichtlich der Kläger zunächst nicht beschieden. Mit Schreiben vom 30.3.2007 wies der Beigeladene den Vater jedoch daraufhin, dass wegen des Aufenthaltstitels n…