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Das Weisungsrecht des Arbeitgebers- Inhalt und Grenzen

Sollmann, A.; · Die Schwester Der Pfleger plus, Melsungen · 2012 · Heft 9 · S. 138 bis 139

Dokument
137003
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger plus, Melsungen
Autor:innen
Sollmann, A.;
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
138 bis 139
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
1866-9611
DOI

Zusammenfassung

Das Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt, ist für alle Arbeitsverhältnisse in § 106 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Darin heißt es, dass der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen kann.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSVERTRAG ARBEITSZEIT MITARBEITER ARBEITNEHMER DIENSTPLAN ZEIT ARBEITSLEISTUNG VERHALTEN ES STELLENBESCHREIBUNG NOTFÄLLE ESSEN Die Schwester Der Pfleger plus Melsungen