CareLit Fachartikel
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers- Inhalt und Grenzen
Sollmann, A.; · Die Schwester Der Pfleger plus, Melsungen · 2012 · Heft 9 · S. 138 bis 139
Dokument
137003
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt, ist für alle Arbeitsverhältnisse in § 106 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Darin heißt es, dass der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen kann.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSVERTRAG
ARBEITSZEIT
MITARBEITER
ARBEITNEHMER
DIENSTPLAN
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
VERHALTEN
ES
STELLENBESCHREIBUNG
NOTFÄLLE
ESSEN
Die Schwester Der Pfleger plus
Melsungen