CareLit Fachartikel
Stichprobe in Transparenzbericht muss repräsentativ sein
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 9 · S. 28 bis 29
Dokument
137023
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Veröffentlichung Transparenzbericht Nach Sachsen-Anhalt hat jetzt auch das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen entschieden, dass Transparenzberichte nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn ausreichend Pflegebedürftige in die Prüfung einbezogen waren.
Schlagworte
SACHSEN-ANHALT
NORDRHEIN-WESTFALEN
ALTENHEIM
PFLEGEPERSONAL
QUALITÄTSSICHERUNG
WISSENSCHAFT
Transparenzbericht
Veröffentlichung
Jetzt
Landessozialgericht
Entschieden
Transparenzberichte
Veröffentlicht
Dürfen
Ausreichend
Pflegebedürftige