CareLit Fachartikel
Mit Bewohnereigentum richtig umgehen
Düncher, M.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 9 · S. 30 bis 31
Dokument
137024
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wertgegenstände verwahren Aus dem Wohnund Betreuungsvertrag ergibt sich die Pflicht, das Eigentum der Bewohner zu schützen. Die Bewohner können aber nach Belieben mit ihren Sachen umgehen. Dies gilt auch, wenn sie sich unvorsichtig verhalten.
Schlagworte
EINRICHTUNG
MITARBEITER
RECHT
TÄTIGKEIT
UNTERBRINGUNG
VERTRAG
Bewohner
Umgehen
Wertgegenstände
Verwahren
Betreuungsvertrag
Ergibt
Pflicht
Eigentum
Schützen
Belieben