CareLit Fachartikel

Ansprüche auf Schadensersatz verfallen nach zwei Monaten

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 9 · S. 34 bis 35

Dokument
137026
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Sämtliche denkbaren Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verfallen nach Ablauf von zwei Monaten, sobald der Bewerber von der Benachteiligung erfahren hat. Die Einrichtung suchte im November 2007 mit einer Stellenanzeige für ihr „junges Team in der City motivierte Mitarbeiter/innen im Alter von 18 bis 35 Jahren. Die damals 41jährige Klägerin bewarb sich unter Beifügung eines vollständigen tabellarischen Lebenslaufs.

Schlagworte

EINRICHTUNG ALTENHEIM ENTSCHEIDUNG SCHADENSERSATZ ARBEITSRECHT ENTSCHÄDIGUNG DOKUMENTATION TELEFON ARBEIT LESEN INTERNET Hannover