CareLit Fachartikel
Ansprüche auf Schadensersatz verfallen nach zwei Monaten
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 9 · S. 34 bis 35
Dokument
137026
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Sämtliche denkbaren Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verfallen nach Ablauf von zwei Monaten, sobald der Bewerber von der Benachteiligung erfahren hat. Die Einrichtung suchte im November 2007 mit einer Stellenanzeige für ihr „junges Team in der City motivierte Mitarbeiter/innen im Alter von 18 bis 35 Jahren. Die damals 41jährige Klägerin bewarb sich unter Beifügung eines vollständigen tabellarischen Lebenslaufs.
Schlagworte
EINRICHTUNG
ALTENHEIM
ENTSCHEIDUNG
SCHADENSERSATZ
ARBEITSRECHT
ENTSCHÄDIGUNG
DOKUMENTATION
TELEFON
ARBEIT
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INTERNET
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