CareLit Fachartikel
Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz„Diese Leistung wird Teil des Gesetzes bleiben!
Tews, B.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 8 · S. 10
Dokument
137062
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegedienste können künftig auch Betreuung als Sachleistung mit den Pflegekassen abrechnen. Diese Regelung wird dauerhaft sein, ist bpa-Geschäftsführer Bernd Tews überzeugt. Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes werde hieran nichts ändern.
Schlagworte
BETREUUNG
LEISTUNG
FACHZEITSCHRIFT
PFLEGE
PFLEGEVERSICHERUNG
BERLIN
Pflegedienste
Künftig
Sachleistung
Pflegekassen
Abrechnen
Regelung
Dauerhaft
Bpa-Geschäftsführer
Bernd
Überzeugt