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Menzel, H.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2012 · Heft 9 · S. 538 bis 539

Dokument
137201
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Menzel, H.;
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 29
Seiten
538 bis 539
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Das GmbH-Gesetz (GmbHG) selbst enthält für GmbH keinen ausdrücklichen Auftrag an die Geschäftsführung, ein RMS einzurichten. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nur dann, wenn es sich um eine mitbe-stimmungspflichtige GmbH mit paritätisch besetztem Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 handelt oder wenn die GmbH den Kapitalmarkt über die Börse durch Schuldverschreibungen und Genussrechte in Anspruch nimmt.

Schlagworte

KRANKENHAUS RECHTSFORM ORGANISATION MANAGEMENT RENTE TELEFON KRANKENHÄUSER PRAXIS INVESTITIONEN LITERATUR DOKUMENTATION LÖSUNGEN MOTIVATION KULTUR führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen