CareLit Fachartikel
Gefahren kalkulieren
Menzel, H.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2012 · Heft 9 · S. 538 bis 539
Dokument
137201
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das GmbH-Gesetz (GmbHG) selbst enthält für GmbH keinen ausdrücklichen Auftrag an die Geschäftsführung, ein RMS einzurichten. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nur dann, wenn es sich um eine mitbe-stimmungspflichtige GmbH mit paritätisch besetztem Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 handelt oder wenn die GmbH den Kapitalmarkt über die Börse durch Schuldverschreibungen und Genussrechte in Anspruch nimmt.
Schlagworte
KRANKENHAUS
RECHTSFORM
ORGANISATION
MANAGEMENT
RENTE
TELEFON
KRANKENHÄUSER
PRAXIS
INVESTITIONEN
LITERATUR
DOKUMENTATION
LÖSUNGEN
MOTIVATION
KULTUR
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen