CareLit Fachartikel
Grenzen arbeitsvertraglicher Regelungen
Bährle, R. J.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2012 · Heft 9 · S. 76 bis 78
Dokument
137224
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber bestimmt die Verteilung der Arbeitszeit - auch für Sonn-und Feiertagsarbeit - im Rahmen seines Direktionsrechts, wenn dies nicht gesetzlich, durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt ist (§ 106 Gewerbeordnung, GewO).
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERTRAG
ARBEITGEBER
VERGÜTUNG
VERTRAG
KRANKENHAUS
Bestimmt
Verteilung
Arbeitszeit
Sonn-Und
Feiertagsarbeit
Rahmen
Seines
Direktionsrechts
Gesetzlich
Tarifvertrag