Ist das Berufsrecht ausreichend, um Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu bekämpfen?
Wodarg, W.; Montgomery, F. U.; · kma Das Gesundheitsmagazin, Wegscheid · 2012 · Heft 9 · S. 46 bis 47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, der Vertragsarzt sei weder Amtsträger noch Beauftragter der Krankenkassen. Es gibt bei ihm keine Strafverfolgung wegen Bestechung oder Vorteilsnahme nach dem Strafgesetzbuch mehr. Trotz der zahlreichen Fälle von Kick-Back-Zahlungen, „kooperativem Upgrading von Diagnosen, korruptivem Marketing der Pharmaindustrie, abhängig machender Praxisfinanzierung und Fang-Prämien von Kliniken hat der BGH keine Klarheit geschaffen, sondern einen Rechtsnotstand lediglich dokumentiert und dem Gesetzgeber nahegelegt, tätig zu werden.