Positiver Umsetzungsschub für das Leistungsentgelt nach §18 TVöD (VKA)
Langenbrinck, B.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 9 · S. 479 bis 484
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben im Zuge der Ablösung der früheren manteltarifvertraglichen Regelungen des BAT durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in § 18 TVöD (VKA) -ebenso wie der Bund in § 18 TVÖD (Bund) - ein Modell einer leistungsorientierten Bezahlung tarifvertraglich verankert, die durch eine betriebliche Regelung (Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung) umzusetzen ist1. Nach dem in § 18 Abs. 1 (VKA) dokumentierten Willen der Tarifvertragsparteien soll das Leistungsentgelt dazu beitragen, die öffentl…