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Positiver Umsetzungsschub für das Leistungsentgelt nach §18 TVöD (VKA)

Langenbrinck, B.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 9 · S. 479 bis 484

Dokument
137252
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Langenbrinck, B.;
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
479 bis 484
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben im Zuge der Ablösung der früheren manteltarifvertraglichen Regelungen des BAT durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in § 18 TVöD (VKA) -ebenso wie der Bund in § 18 TVÖD (Bund) - ein Modell einer leistungsorientierten Bezahlung tarifvertraglich verankert, die durch eine betriebliche Regelung (Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung) umzusetzen ist1. Nach dem in § 18 Abs. 1 (VKA) dokumentierten Willen der Tarifvertragsparteien soll das Leistungsentgelt dazu beitragen, die öffentl…

Schlagworte

TVÖD ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG TARIFVERTRAG SERVICE GEWERKSCHAFTEN MOTIVATION VERSTÄNDNIS FÜHRUNG ES ZIELE KOMMUNIKATION ROLLE ACHTSAMKEIT WERTSCHÄTZUNG