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Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit (TV-L) TV-L §26; AEUV Art. 267; Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.11.2003 über bestimmte…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 9 · S. 495 bis 498
Dokument
137254
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der am 21.7.2009 zugestellten Klage verlangt der Kl., soweit noch im Streit, die Abgeltung tariflichen Mehrurlaubs für 2007 (10 Urlaubstage) sowie für 2008 und 2009 (zusammen 13 Urlaubstage). Er sei durch Arbeitsunfähigkeit gehindert gewesen, diesen Mehrurlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.3.2009 zu nehmen. Der Bekl. wendet Verfall der Mehrurlaubsansprüche ein. Das ArbG hat die Klage abgewiesen, das LAG hat ihr stattgegeben.
Schlagworte
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
URLAUB
TARIFVERTRAG
TVÖD
BAT
BEDARFSPLANUNG
RICHTLINIE
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKHEIT
BEURTEILUNG
ZEIT
FREIHEIT
BODEN
Zeitschrift für Tarifrecht
München