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Leistungsentgelt nach §18 TVöD (VKA) - fehlende Dienst-/BetriebsvereinbarungTVöD (VKA) §§18, 38 Abs. 3, Protokollerklärung Nr. 1 und Nr. 2 zu §18 Abs. 4

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 9 · S. 498 bis 500

Dokument
137255
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
498 bis 500
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über die Höhe des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD (VKA) für das Jahr 2009. Der Kl. ist bei der Bekl. auf Grundlage des TVöD (VKA) beschäftigt. Er ist Mitglied des Personalrats. Zum Abschluss einer Dienstvereinbarung über das Leistungsentgelt kam es bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem LAG nicht. Der Kl. erhielt im Dezember 2008 als Leistungsentgelt 6 v. H. seines Tabellenentgelts (220, 93 € brutto). Im Dezember 2009 zahlte die Bekl. als Leistungsentgelt wiederum 6 v. H. seines Tabellenentgelts (227, 11 € brutto).

Schlagworte

TVÖD VEREINBARUNG UNTERNEHMEN PERSONALRAT ARBEITGEBER LEISTUNG HÖHE MOTIVATION RECHTSPRECHUNG ES INTENTION Zeitschrift für Tarifrecht München