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Leistungsentgelt nach §18 TVöD (VKA) - fehlende Dienst-/BetriebsvereinbarungTVöD (VKA) §§18, 38 Abs. 3, Protokollerklärung Nr. 1 und Nr. 2 zu §18 Abs. 4
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 9 · S. 498 bis 500
Dokument
137255
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über die Höhe des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD (VKA) für das Jahr 2009. Der Kl. ist bei der Bekl. auf Grundlage des TVöD (VKA) beschäftigt. Er ist Mitglied des Personalrats. Zum Abschluss einer Dienstvereinbarung über das Leistungsentgelt kam es bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem LAG nicht. Der Kl. erhielt im Dezember 2008 als Leistungsentgelt 6 v. H. seines Tabellenentgelts (220, 93 € brutto). Im Dezember 2009 zahlte die Bekl. als Leistungsentgelt wiederum 6 v. H. seines Tabellenentgelts (227, 11 € brutto).
Schlagworte
TVÖD
VEREINBARUNG
UNTERNEHMEN
PERSONALRAT
ARBEITGEBER
LEISTUNG
HÖHE
MOTIVATION
RECHTSPRECHUNG
ES
INTENTION
Zeitschrift für Tarifrecht
München