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Eingruppierung als Oberarzt/Oberärztin nach der Entgeltgruppe IM TV-Ärzte/VKATarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommu…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 9 · S. 508 bis 511

Dokument
137258
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
508 bis 511
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Kl. ist in der Chirurgischen Klinik II der Bckl. tätig, die von dem Chefarzt Dr. W geleitet wird und zu der vier Stationen von unterschiedlicher Größe gehören. Der leitende Oberarzt der Chirurgischen Klinik II, Dr. S, wird nach der Entgeltgruppe IV TV-Ärzte/VKA vergütet und sein Stellvertreter - i. S. eines Abwesenheitsvertreters - Oberarzt Dr. F. , der gleichzeitig Leiter des Funktionsbereichs „D-Arzt-Management sowie der Station 39 ist, nach Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA. Nach den Feststellungen des LAG kommen danach in der Personalhierarchie die nach Entgeltgruppe II TV-Ärzte/VKA vergüteten „Starionsober…

Schlagworte

STATION EINGRUPPIERUNG TÄTIGKEIT KRANKENHAUS STATIONSLEITUNG LEITUNG RECHTSPRECHUNG CHARAKTER ARBEIT CHIRURGIE ES NATUR BERATUNG PERSONEN SCHREIBEN FÜHRUNG