Wo stehen Pflegeberatung und Pflegestützpunkte?
Roccor, B.; · Case Management, Heidelberg · 2012 · Heft 9 · S. 138 bis 140
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflegeberatung nach § 7a und die Pflegestützpunkte nach 92c sollten nach dem Willen des Gesetzgebers gemäß § 7a Abs. 7 Satz 1 zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Novellierung des SGB XI im Pflegeweiterentwicklungsgesetz am 1. 1. 2009 bundesweit evaluiert werden, um feststellen zu können, ob es Änderungsoder Ergänzungsbedarf gibt. Den Auftrag, diese Evaluation für den Bereich der Sozialen Pflegeversicherung durchzuführen, erhielt ein Bieterkonsortium, bestehend aus den Partnern TNS Infratest Sozialforschung München (Ulrich Schneekloth), Hans-Weinberger-Akademie der AWO e. V. (Mona Frommelt) und dem Freiburg…