CareLit Fachartikel

Herstellereigenschaft für Antrag zur Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis erforderlich

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 9 · S. 87 bis 93

Dokument
137323
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 12
Seiten
87 bis 93
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Zum Nachweis ihrer Funktionstauglichkeit berief sie sich auf Anwendungsstudien und -beobachtungen britischer Krankenhäuser, Universitäten und Interessenverbände sowie auf Prüfberichte eines britischen Laboratoriums und legte von ihr selbst ausgestellte Konformitätserklärungen vom 2. 12. 2002 über die Übereinstimmung der Produkte mit den „Grundlegenden Anforderungen der Medizinprodukte-Richtlinie 93/42 EWG vor. Der IKK-Bundesverband für die früher beklagten Spitzenverbände der Krankenkassen - seit dem 1. 7. 2008 abgelöst durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Funktionsnachfolger - gab den Anträgen ni…

Schlagworte

AUFNAHME PFLEGEHILFSMITTEL RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF NAMEN DEUTSCHLAND PATIENTEN ES HALS STAUB INSEKTEN FREMDKÖRPER KRANKENHÄUSER UNIVERSITÄTEN