Herstellereigenschaft für Antrag zur Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis erforderlich
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 9 · S. 87 bis 93
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum Nachweis ihrer Funktionstauglichkeit berief sie sich auf Anwendungsstudien und -beobachtungen britischer Krankenhäuser, Universitäten und Interessenverbände sowie auf Prüfberichte eines britischen Laboratoriums und legte von ihr selbst ausgestellte Konformitätserklärungen vom 2. 12. 2002 über die Übereinstimmung der Produkte mit den „Grundlegenden Anforderungen der Medizinprodukte-Richtlinie 93/42 EWG vor. Der IKK-Bundesverband für die früher beklagten Spitzenverbände der Krankenkassen - seit dem 1. 7. 2008 abgelöst durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Funktionsnachfolger - gab den Anträgen ni…