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E-Zigaretten sind keine Arzneimittel und keine Medizinprodukte

Schork, V.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 9 · S. 93 bis 99

Dokument
137324
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Schork, V.;
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 12
Seiten
93 bis 99
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Antragstellerin produziert und vertreibt sog. E-Zigaretten. Die E-Zigarette ist ein Produkt, bei dem eine verdampfte Flüssigkeit (Liquid) inhaliert wird. Ein Verbrennungsvorgang findet nicht statt. Das Liquid besteht aus Propylenglykol, Glycerin, künstlichen Lebensmittelaromen und aus Wasser. Dem Liquid wird von zahlreichen Herstellern Nikotin hinzugefügt.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL WIRKUNG URTEIL ERLASS ENTSCHEIDUNG VORSCHRIFTEN GLYCERIN WASSER GESUNDHEIT HANDEL KAPSELN ZULASSUNG APOTHEKEN GEWALT VERHALTEN BEURTEILUNG