CareLit Fachartikel
E-Zigaretten sind keine Arzneimittel und keine Medizinprodukte
Schork, V.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 9 · S. 93 bis 99
Dokument
137324
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Antragstellerin produziert und vertreibt sog. E-Zigaretten. Die E-Zigarette ist ein Produkt, bei dem eine verdampfte Flüssigkeit (Liquid) inhaliert wird. Ein Verbrennungsvorgang findet nicht statt. Das Liquid besteht aus Propylenglykol, Glycerin, künstlichen Lebensmittelaromen und aus Wasser. Dem Liquid wird von zahlreichen Herstellern Nikotin hinzugefügt.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
WIRKUNG
URTEIL
ERLASS
ENTSCHEIDUNG
VORSCHRIFTEN
GLYCERIN
WASSER
GESUNDHEIT
HANDEL
KAPSELN
ZULASSUNG
APOTHEKEN
GEWALT
VERHALTEN
BEURTEILUNG