CareLit Fachartikel
Rückforderungen nur bei Qualitätsmängeln
Iffland, S.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 9 · S. 1 bis 2
Dokument
137371
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Urteil vom 27. Januar 2011 hatte das Landessozialgericht Hessen (Az.: L 8 P 29/08) einen Pflegeheimträger aufgrund einer vermeintlichen personellen Unterdeckung zu einer Rückzahlung von gut 178 000 Euro verurteilt und damit einen Beschluss der Schiedsstelle nach § 115 Abs. 3 SGB XI bestätigt. Diese Entscheidung wurde nun vom Bundessozialgericht aufgehoben. Der Einrichtungsträger muss endgültig keinerlei Rückzahlungen leisten.
Schlagworte
HESSEN
ENTSCHEIDUNG
SCHIEDSSTELLE
SOZIALHILFETRÄGER
URTEIL
QUALITAETSSICHERUNG
PFLEGE
ZULASSUNG
LESEN
PFLEGEHEIME
SCHULD
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