CareLit Fachartikel

Rückforderungen nur bei Qualitätsmängeln

Iffland, S.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 9 · S. 1 bis 2

Dokument
137371
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Iffland, S.;
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 15
Seiten
1 bis 2
Erschienen: 2012-09-21 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Mit Urteil vom 27. Januar 2011 hatte das Landessozialgericht Hessen (Az.: L 8 P 29/08) einen Pflegeheimträger aufgrund einer vermeintlichen personellen Unterdeckung zu einer Rückzahlung von gut 178 000 Euro verurteilt und damit einen Beschluss der Schiedsstelle nach § 115 Abs. 3 SGB XI bestätigt. Diese Entscheidung wurde nun vom Bundessozialgericht aufgehoben. Der Einrichtungsträger muss endgültig keinerlei Rückzahlungen leisten.

Schlagworte

HESSEN ENTSCHEIDUNG SCHIEDSSTELLE SOZIALHILFETRÄGER URTEIL QUALITAETSSICHERUNG PFLEGE ZULASSUNG LESEN PFLEGEHEIME SCHULD ALTENPFLEGE DOKUMENTATION INTERNET Care konkret Hannover