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Mitbestimmung bei Dienstkräften, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 377 bis 379

Dokument
137408
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
377 bis 379
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Gemäß §88 Abs. 1 2. Alt HmbPersVG gilt §87 Abs. 1 Nr. 1 bis 27 und Abs. 3 für Angehörige des Öffentlichen Dienstes, die zu selbständigen Entscheidungen in Angelegenheiten der Dienststelle im Sinne des §87 Abs. 1 Nr. 1 bis 27 und Abs. 3 befugt sind, nur auf ihren Antrag hin. Der Beteiligte will geklärt wissen, ob ein Vertreter einer Dienstkraft im Sinne von §88 Abs. 1 Alt. 2 HmbPersVG, der im Vertretungsfall selbst zu solchen Entscheidungen befugt ist, wie diese in den Anwendungsbereich von §88 Abs. 1 Alt. 2 HmbPersVG fällt. Diese Frage wird durch die Rechtsprechung des Senats bereits beantwortet und führt daher…

Schlagworte

MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT VORSCHRIFTEN NORM PERSONALVERTRETUNG PERSONEN ZULASSUNG ROLLE Die Personalvertretung Berlin