CareLit Fachartikel

Informationsrecht des Personalrats im betrieblichen Eingliederungsmanagement

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 383 bis 385

Dokument
137411
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
383 bis 385
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Antragsteller ist der Auffassung, dass er seine Klärungsund Überwachungsfunktion gemäß §84 Abs. 2 Sätze 6 und 7 SGB IX nicht sachgerecht ausüben könne, weil er seit Mai 2010 nicht mehr die Information der Dienststelle erhalte, welche Betroffenen über das betriebliche Eingliederungsmanagement informiert würden. Der Beteiligte mache die geforderte Unterrichtung nunmehr vom vorherigen Einverständnis der Betroffenen abhängig und sei anderenfalls nur bereit, anonymisierte statistische Zusammenfassungen über die Anzahl der angebotenen, abgelehnten und geführten Gespräche zu übermitteln.

Schlagworte

PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNG ARBEITGEBER ARBEITSUNFÄHIGKEIT RECHT ENTSCHEIDUNG NAMEN PERSONEN ARBEITSPLATZ ZIELE UNTERLAGEN RECHTSPRECHUNG WAHRNEHMUNG SCHREIBEN BEURTEILUNG BERLIN