Informationsrecht des Personalrats im betrieblichen Eingliederungsmanagement
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 383 bis 385
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller ist der Auffassung, dass er seine Klärungsund Überwachungsfunktion gemäß §84 Abs. 2 Sätze 6 und 7 SGB IX nicht sachgerecht ausüben könne, weil er seit Mai 2010 nicht mehr die Information der Dienststelle erhalte, welche Betroffenen über das betriebliche Eingliederungsmanagement informiert würden. Der Beteiligte mache die geforderte Unterrichtung nunmehr vom vorherigen Einverständnis der Betroffenen abhängig und sei anderenfalls nur bereit, anonymisierte statistische Zusammenfassungen über die Anzahl der angebotenen, abgelehnten und geführten Gespräche zu übermitteln.