Nachholung einer Anhörung des Personalrats
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 390 bis 391
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die im Rahmen des §80 Abs. 5 VwGO gebotene, regelmäßig an den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache orientierte Abwägung des Interesses des Antragstellers, von der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts verschont zu bleiben, mit dem öffentlichen Vollzugsinteresse geht zu Gunsten der Antragstellerin aus. Die streitige Anordnung vom 13. September 2011, mit der der Antragsgegner der Antragstellerin unter Anordnung des Sofortvollzugs aufgegeben hat, sich zur Feststellung der Einsatzund Verwendungsfähigkeit, zur Überprüfung der derzeitigen Arbeitsfähigkeit sowie zur Abgabe einer Prognose zur Wiede…