Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis auf Widerruf
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 394 bis 395
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß §95 Abs. 2 BrbgPersVG i.V.m. §92a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß §72 Abs. 2 Nr. 1, §92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG greift nicht durch. Die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung. Der Beteiligte zu 1 will geklärt wissen, ob §9 Abs. 2 BPersVG auch für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Ange-stelltenverhältnis gibt. Diese Frage ist eindeutig zu…