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Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis auf Widerruf

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 394 bis 395

Dokument
137417
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
394 bis 395
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß §95 Abs. 2 BrbgPersVG i.V.m. §92a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß §72 Abs. 2 Nr. 1, §92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG greift nicht durch. Die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung. Der Beteiligte zu 1 will geklärt wissen, ob §9 Abs. 2 BPersVG auch für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Ange-stelltenverhältnis gibt. Diese Frage ist eindeutig zu…

Schlagworte

AUSBILDUNG URTEIL GESETZ HEBAMMENGESETZ RICHTLINIE KRANKENPFLEGEGESETZ BERUFSAUSBILDUNG RECHTSPRECHUNG PERSONEN RISIKO BEURTEILUNG RUHESTAND Die Personalvertretung Berlin