CareLit Fachartikel

Vertragsärzte sind keine Amtsträger

Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2012 · Heft 9 · S. 42 bis 43

Dokument
137428
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 15
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Mediziner handeln bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht als Amtsträger. Auch sind sie keine Beauftragten der Krankenkassen. Für korruptives Verhalten können sie daher nach derzeitigen Recht nicht belangt werden, so der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofs.

Schlagworte

KORRUPTION RECHT BAUPLANUNG BUNDESGERICHTSHOF STERBEHILFE THERAPIE WAHRNEHMUNG VERHALTEN MEDIZIN HONORAR HÖHE ARM PATIENTEN VERTRAUEN GESUNDHEIT BERATUNG