CareLit Fachartikel
Vertragsärzte sind keine Amtsträger
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2012 · Heft 9 · S. 42 bis 43
Dokument
137428
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Mediziner handeln bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht als Amtsträger. Auch sind sie keine Beauftragten der Krankenkassen. Für korruptives Verhalten können sie daher nach derzeitigen Recht nicht belangt werden, so der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofs.
Schlagworte
KORRUPTION
RECHT
BAUPLANUNG
BUNDESGERICHTSHOF
STERBEHILFE
THERAPIE
WAHRNEHMUNG
VERHALTEN
MEDIZIN
HONORAR
HÖHE
ARM
PATIENTEN
VERTRAUEN
GESUNDHEIT
BERATUNG