CareLit Fachartikel

Haftung für Patientengarderobe?

Lange, H. · Heilberufe · 1986 · Heft 2 · S. 75 bis 76

Dokument
13745
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Lange, H.
Ausgabe
Heft 2 / 1986
Jahrgang 38
Seiten
75 bis 76
Erschienen: 1986-02-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

In der Praxis bestehen häufig Unklarheiten darüber, ob bzw. in welchem Umfang Gesundheitseinrichtungen, in denen ambulant stationär medizinische Betreuung durchgeführt wird, für den Verlust von Garderobe und anderem Eigentum der Patienten haften. Die rechtliche Prüfung, ob für den Verlust von Garderobe von Patienten im Rahmen des bestehenden medizinischen Betreuungsverhältnisses eingetreten ist, erfolgt auf der Grundlage des § 230 ZGB.

Schlagworte

EINRICHTUNG PATIENTENKLEIDUNG HAFTPFLICHT BETREUUNG PRAXIS EIGENTUM PATIENTEN ES GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN ZEIT VERHALTEN KLEIDUNG SCHMUCK RISIKO HEILBERUFE ZAHNERSATZ