Das Bundesverfassungsgericht als Ersatzgesetzgeber - die Übergangsregelungen des Hartz-IVund des AsylbLG-Urteils
Rothkegel, R.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 9 · S. 519 bis 523
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Geht es um die Neubegründung verfassungsrechtlich gebotener Leistungsansprüche, kann nur der Gesetzgeber einen verfassungsmäßigen Zustand herstellen. Man sollte meinen, dass eine solche Konsequenz des Grundsatzes der Gewaltenteilung auch im Verfahren der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG! gelte, wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - wie im Hartz-IV-Urteil2, dem Urteil zur Bemessung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgcldcs nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und nun auch im AsylbLG-Urteil5, dem Urteil zu den Geldleistungen nach §3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG…