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Eingeschränkte Leistungen der Pflegeversicherung im Ausland; kein Verstoß gegen EU-RechtSGB XI §§34 Abs.1 Nr.1, 36, 37, 40 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (jetzt: Verordnung [EG]Nr.8…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 9 · S. 524 bis 527

Dokument
137538
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
524 bis 527
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Nachdem die Kommission, wie in der vorstehenden Rn. dargelegt worden ist, die Klage teilweise zurückgenommen hat, macht sie mit einer ersten Rüge im Wesentlichen geltend,dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 AEUV verstoßen habe, dass sie für Leistungen der häuslichen Pflege, die bei einem temporä ren Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch genommen und von einem in diesem Staat niedergelassenen Dienstleister erbracht wurden, eine Kostenerstattung in der Höhe der innerhalb Deutschlands gewährten Pflegesachleistungen nicht vorsehe.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT PFLEGEVERSICHERUNG URTEIL MIETE RISIKO DEUTSCHLAND HÖHE SPANIEN ES ROLLE ZULASSUNG LEISTUNG FAMILIE GESUNDHEIT NIEDERLANDE