Eingeschränkte Leistungen der Pflegeversicherung im Ausland; kein Verstoß gegen EU-RechtSGB XI §§34 Abs.1 Nr.1, 36, 37, 40 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (jetzt: Verordnung [EG]Nr.8…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 9 · S. 524 bis 527
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nachdem die Kommission, wie in der vorstehenden Rn. dargelegt worden ist, die Klage teilweise zurückgenommen hat, macht sie mit einer ersten Rüge im Wesentlichen geltend,dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 AEUV verstoßen habe, dass sie für Leistungen der häuslichen Pflege, die bei einem temporä ren Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch genommen und von einem in diesem Staat niedergelassenen Dienstleister erbracht wurden, eine Kostenerstattung in der Höhe der innerhalb Deutschlands gewährten Pflegesachleistungen nicht vorsehe.