CareLit Fachartikel

Bemessung der Beiträge zur Sozialversicherung; Unterhaltslasten für Kinder bleiben unberücksichtigt;

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 9 · S. 528 bis 532

Dokument
137539
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
528 bis 532
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Kläger sind miteinander verheiratet und Eltern der drei 1990, 1992 und 1995 geborenen Kinder. Die 1966 geborene Klägerin ist als Verwaltungsangestellte mit einem Umfang von zwölf Wochenstunden seit 1.5.2003 beim Beigeladenen zu 3) versicherungspflichtig beschäftigt. Der 1965 geborene Kläger arbeitet beim Beigeladenen zu 3) versicherungspflichtig in Vollzeit als Bildungsreferent in der Eingruppierung nach BAT III mit Vergütungsgruppenzulage. Alle Kinder befinden sich noch in Ausbildung. Für diese bezogen die Kläger jeweils Kindergeld in gesetzlicher Höhe.

Schlagworte

BEITRÄGE URTEIL PFLEGEVERSICHERUNG ELTERN ENTSCHEIDUNG RENTENVERSICHERUNG ES HÖHE SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG FAMILIE KOPF BUNDESREGIERUNG PERSONEN EHE ZEIT