CareLit Fachartikel
Bemessung der Beiträge zur Sozialversicherung; Unterhaltslasten für Kinder bleiben unberücksichtigt;
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 9 · S. 528 bis 532
Dokument
137539
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kläger sind miteinander verheiratet und Eltern der drei 1990, 1992 und 1995 geborenen Kinder. Die 1966 geborene Klägerin ist als Verwaltungsangestellte mit einem Umfang von zwölf Wochenstunden seit 1.5.2003 beim Beigeladenen zu 3) versicherungspflichtig beschäftigt. Der 1965 geborene Kläger arbeitet beim Beigeladenen zu 3) versicherungspflichtig in Vollzeit als Bildungsreferent in der Eingruppierung nach BAT III mit Vergütungsgruppenzulage. Alle Kinder befinden sich noch in Ausbildung. Für diese bezogen die Kläger jeweils Kindergeld in gesetzlicher Höhe.
Schlagworte
BEITRÄGE
URTEIL
PFLEGEVERSICHERUNG
ELTERN
ENTSCHEIDUNG
RENTENVERSICHERUNG
ES
HÖHE
SCHREIBEN
RECHTSPRECHUNG
FAMILIE
KOPF
BUNDESREGIERUNG
PERSONEN
EHE
ZEIT