CareLit Fachartikel
Zur anteiligen Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte AVR-Diakonie § 20 Abs. 1, 2, 2a, 3, 4 und 5 Unterabs. 2; TzBfG § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2; BGB § 307
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 9 · S. 591 bis 595
Dokument
137578
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
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nein
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DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 102, 55 € brutto zu zahlen. Des Weiteren hat es festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin bei Leistung von Schichtund Wechselschichtarbeit und im Falle der Erbringung von 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht 100% der in § 20 Abs. 1 AVR vorgesehenen Zulage, statt der in § 20 Abs. 5 AVR vorgesehenen, um 50 % gekürzten Zulage zu zahlen.
Schlagworte
AVR
MITARBEITER
BELASTUNG
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
LEISTUNG
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