CareLit Fachartikel

Zur anteiligen Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte AVR-Diakonie § 20 Abs. 1, 2, 2a, 3, 4 und 5 Unterabs. 2; TzBfG § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2; BGB § 307

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 9 · S. 591 bis 595

Dokument
137578
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
591 bis 595
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 102, 55 € brutto zu zahlen. Des Weiteren hat es festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin bei Leistung von Schichtund Wechselschichtarbeit und im Falle der Erbringung von 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht 100% der in § 20 Abs. 1 AVR vorgesehenen Zulage, statt der in § 20 Abs. 5 AVR vorgesehenen, um 50 % gekürzten Zulage zu zahlen.

Schlagworte

AVR MITARBEITER BELASTUNG ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG LEISTUNG BERLIN PRAXIS HÖHE DEUTSCHLAND ARBEIT ES ARBEITSVERHÄLTNIS PflegeRecht Neuwied