CareLit Fachartikel
Zum Auskunftsund Schadensersatzanspruch einer ehemaligen Patientin über Fotos von deren operierten Brustbereich BGB § 823 Abs. 1 und 2, § 1004 Abs. 1 Satz 1 und 2; GG Art. 1, Art.…
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 9 · S. 602 bis 607
Dokument
137580
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das fotografische Festhalten von beispielsweise Deku-biti zu Dokumentationszwecken oder das Fotografieren von Heimbewohnern auf gemeinsamen hausinternen und externen Festivitäten sind heute gang und gäbe. Nichtsdestotrotz bergen solche fotografischen Aktivitäten, meist durch die pflegerischen Mitarbeiter, nicht zu unterschätzende rechtliche Risiken, deren man sich be-wusst sein sollte.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
HERSTELLUNG
RECHT
SCHMERZENSGELD
URTEIL
DIGITAL
Deren
Fotografische
Festhalten
Beispielsweise
Deku-Biti
Dokumentationszwecken
Fotografieren
Heimbewohnern
Gemeinsamen
Hausinternen