CareLit Fachartikel

Betreiberin eines Pflegeheims haftet nicht für Stürze (insgesamt acht) einer Heimbewohnerin BGB §241, §280, §611, 823; SGB X § 116

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 9 · S. 608 bis 614

Dokument
137581
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
608 bis 614
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Fragen der Verletzung von Sorgfaltsund Aufsichtspflichten seitens des Betreibers eines Pflegeheims bzw. des Pflegepersonals gegenüber (sturz)gefährdeten Heimbewohnern sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Frage, welche Maßnahmen im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren geeignet sind, um eine gesteigerte Sorgfaltsund Aufsichtspflicht zur Sicherung des Heimbewohners zu ermöglichen. Dass diese Frage nicht pauschal, sondern nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werden kann und nicht nur für Altenund Pflegeheime, sondern auch für Krankenhäuse…

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL EXPERTENSTANDARD GERICHT RECHT PERSONAL FIXIERUNG RICHTLINIE PFLEGEHEIME KRANKENHÄUSER ZEIT ES DENKEN PATIENTEN FORTBEWEGUNG BETTEN GESICHT