Betreiberin eines Pflegeheims haftet nicht für Stürze (insgesamt acht) einer Heimbewohnerin BGB §241, §280, §611, 823; SGB X § 116
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 9 · S. 608 bis 614
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fragen der Verletzung von Sorgfaltsund Aufsichtspflichten seitens des Betreibers eines Pflegeheims bzw. des Pflegepersonals gegenüber (sturz)gefährdeten Heimbewohnern sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Frage, welche Maßnahmen im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren geeignet sind, um eine gesteigerte Sorgfaltsund Aufsichtspflicht zur Sicherung des Heimbewohners zu ermöglichen. Dass diese Frage nicht pauschal, sondern nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werden kann und nicht nur für Altenund Pflegeheime, sondern auch für Krankenhäuse…