Sozialhilfe - Bindung des Sozialhilfeträgers an die Entscheidung der Pflegekasse über Ausmaß der Pflegebedürftigkeit
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 9 · S. 615 bis 620
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1921 geborene Klägerin lebt in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung und bezog insoweit von der Beklagten zunächst Pflegeleistungen nach der Pflegestufe I (Feststellung der Pflegekasse). Am 12.03.2008 beantragte sie bei der Pflegekasse die Feststellung der Pflegestufe II; darauf war die Beklagte bereits vorab am 10.03.2008 hingewiesen worden. Während die Pflegekasse höhere Leistungen nach der Pflegestufe II aufgrund entsprechender Feststellung ab 01.03.2008 bewilligte, gab die Beklagte dem Antrag der Klägerin erst für die Zeit ab 10.03.2008 statt, weil § 62 SGB XII, der eine Bindung des Sozialhilfeträgers an…