CareLit Fachartikel

Sozialhilfe - Bindung des Sozialhilfeträgers an die Entscheidung der Pflegekasse über Ausmaß der Pflegebedürftigkeit

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 9 · S. 615 bis 620

Dokument
137582
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
615 bis 620
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die 1921 geborene Klägerin lebt in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung und bezog insoweit von der Beklagten zunächst Pflegeleistungen nach der Pflegestufe I (Feststellung der Pflegekasse). Am 12.03.2008 beantragte sie bei der Pflegekasse die Feststellung der Pflegestufe II; darauf war die Beklagte bereits vorab am 10.03.2008 hingewiesen worden. Während die Pflegekasse höhere Leistungen nach der Pflegestufe II aufgrund entsprechender Feststellung ab 01.03.2008 bewilligte, gab die Beklagte dem Antrag der Klägerin erst für die Zeit ab 10.03.2008 statt, weil § 62 SGB XII, der eine Bindung des Sozialhilfeträgers an…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG KRANKENKASSE PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT PFLEGESTUFE HILFE SOZIALHILFETRÄGER ZEIT ES HÖHE RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG VERTRÄGE PERSONEN LEISTUNG VERDRÄNGUNG PRAXIS