Verbesserung in einigen Punkten
Fix, E.; · Neue Caritas, Freiburg · 2012 · Heft 1 · S. 23 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zunächst ist festzustellen, dass das Gesetz seinem Titel nicht gerecht wird, da es die Pflege nicht wirklich neu ausrichtet. Die erhoffte Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs steht weiter aus. Inzwischen hat der Expertenbeirat seine Arbeit zwar wiederaufgenommen; es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass der neue Begriff noch in dieser Legislaturperiode in Gesetzesbuchstaben gegossen werden kann. Dies ist der zentrale Kritikpunkt des DCV am PNG. Statt eines neuen Pflegebedürft igkeitsbegriffs gelten nun Übergangsregelungen. Dazu wird im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff die „häusliche Bet…