CareLit Fachartikel
Anwendungsbereich des europäischen Beihilfenrechts
Müller, M.; · Neue Caritas, Freiburg · 2012 · Heft 1 · S. 12 bis 16
Dokument
137701
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
EIN VERBOT staatlicher Beihilfen enthält Art. 107 Abs. 1AEUV: „Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
ZUWENDUNG
TÄTIGKEIT
VERSORGUNGSBEREICH
WETTBEWERB
KOSTEN
HANDEL
LEISTUNG
ES
ALTENHILFE
VERSICHERUNG
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
ARBEIT
ROLLE
POLIZEI