CareLit Fachartikel

Anwendungsbereich des europäischen Beihilfenrechts

Müller, M.; · Neue Caritas, Freiburg · 2012 · Heft 1 · S. 12 bis 16

Dokument
137701
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Müller, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 113
Seiten
12 bis 16
Erschienen: 2012-10-08 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

EIN VERBOT staatlicher Beihilfen enthält Art. 107 Abs. 1AEUV: „Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

Schlagworte

UNTERNEHMEN ZUWENDUNG TÄTIGKEIT VERSORGUNGSBEREICH WETTBEWERB KOSTEN HANDEL LEISTUNG ES ALTENHILFE VERSICHERUNG HÖHE RECHTSPRECHUNG ARBEIT ROLLE POLIZEI