Beihilfenrechtliche Instrumente für caritasrelevante Zuwendungen
Müller, M.; · Neue Caritas, Freiburg · 2012 · Heft 1 · S. 17 bis 21
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die De-minimis-Verordnung Bereits seit 2006 gibt es die sogenannte allgemeine De-minimis-Verordnung32, die für alle Wirtschaftszweige gilt. Demnach sind Zuwendungen von bis zu 200.000 Euro in drei Steuerjahren nicht als Beihilfen im Sinne des AEUV zu werten. Im Zuge der Reform des Beihilfenrechts hat die Kommission nun eine neue Verordnung vorgelegt,die ausschließlich für den Daseinsvorsorgebereich gilt. Grundgedanke der Regelung ist, dass bei Dienstleistungen, die im Interesse des Allgemeinwohls liegen, generell von einer geringeren Gefahr für den Wettbewerb im Binnenmarkt auszugehen ist als in anderen Wirtscha…