CareLit Fachartikel

Beihilfenrechtliche Instrumente für caritasrelevante Zuwendungen

Müller, M.; · Neue Caritas, Freiburg · 2012 · Heft 1 · S. 17 bis 21

Dokument
137702
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Müller, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 113
Seiten
17 bis 21
Erschienen: 2012-10-08 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Die De-minimis-Verordnung Bereits seit 2006 gibt es die sogenannte allgemeine De-minimis-Verordnung32, die für alle Wirtschaftszweige gilt. Demnach sind Zuwendungen von bis zu 200.000 Euro in drei Steuerjahren nicht als Beihilfen im Sinne des AEUV zu werten. Im Zuge der Reform des Beihilfenrechts hat die Kommission nun eine neue Verordnung vorgelegt,die ausschließlich für den Daseinsvorsorgebereich gilt. Grundgedanke der Regelung ist, dass bei Dienstleistungen, die im Interesse des Allgemeinwohls liegen, generell von einer geringeren Gefahr für den Wettbewerb im Binnenmarkt auszugehen ist als in anderen Wirtscha…

Schlagworte

UNTERNEHMEN KOSTEN AUFGABENSTELLUNG URTEIL ZUWENDUNG JAHRESABSCHLUSS HÖHE PRAXIS INVESTITIONEN SCHWELLENWERTE GESUNDHEITSDIENSTE KINDERBETREUUNG BEVÖLKERUNGSGRUPPEN KRANKENHÄUSER MOTIVATION VERTRÄGE