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Implementierung einer verbindlichen Bundesstatistik, eines regelmäßigen Berichtswesens und einer hinreichenden Begleitforschung zur Betreuungsrechtspraxis Ein Positionspapier des…

Wöhler, U.; Sigusch, S.; Harm, U.; Crefeld, W.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 197 bis 199

Dokument
137794
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Wöhler, U.; Sigusch, S.; Harm, U.; Crefeld, W.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 21
Seiten
197 bis 199
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Aus Sicht des BGT e.V. hat sich das Betreuungsrecht in der Rechtspraxis eindeutig bewährt. Sowohl die Rechtsstellung als auch die Lebenssituation der zu betreuenden Menschen hat sich entschieden verbessert. Das zeigen Vergleiche der Rechtspraxis des Betreuungsrechts mit dem bis 1992 gültigem Recht und kann zudem den bisher vorliegenden Studien und Forschungsergebnissen zur Rechtswirklichkeit entnommen werden. Insbesondere sprechen hierfür die Erfahrungen und Wertungen derjenigen Handlungsakteure, die sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten des Betreuungsrechts in diesem Rechtsbereich tätig

Schlagworte

BETREUUNG BETREUUNGSRECHT ENTWICKLUNG BEHINDERTER WAHRNEHMUNG BERATUNG MENSCHEN ZIELE STATISTIK PRAXIS ES FÜHRUNG MOTIVATION BUNDESREGIERUNG DEUTSCHLAND BEURTEILUNG