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Unzulässigkeit der Bewerbung eines Mineralwassers - „Hydrogencarbonat... gegen Übersäuerung LEGB § 11 I Nr. 2; IJWG § 4 Nr. 11; HGV Art. 10 II lit. a HGV

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 195 bis 197

Dokument
137796
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
195 bis 197
Erschienen: 2012-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Bewerbung eines Mineralwassers verletzt § 11 I Nr. 2 LFGB, sofern sie von den angesprochenen Ver-kehrskreisen dahingehend verstanden werden muss, dass durch die heute übliche Ernährung unterschiedslos und ohne Differenzierung eine Übersäuerung des Körpers eintrete, diese Säure neutralisiert werden müsse, wobei die körpereigenen Reserven hierfür nicht ausreichten und es insoweit einer zusätzlichen Zufuhr von Hydrogencarbonat durch den Verzehr des angepriesenen Mineralwassers bedürfe. Mit einer derartigen Werbung wird dem Verbraucher ein Bedarf suggeriert, der in Wirklichkeit nicht besteht.

Schlagworte

MARKETING ERNÄHRUNG NAHRUNGSMITTEL RICHTLINIE NIERE BEWERBUNG WERBUNG GETRÄNKE NAHRUNGSZUFUHR VERHALTEN RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND PUFFER MENSCHEN WASSER GLAS