Unzulässigkeit der Bewerbung eines Mineralwassers - „Hydrogencarbonat... gegen Übersäuerung LEGB § 11 I Nr. 2; IJWG § 4 Nr. 11; HGV Art. 10 II lit. a HGV
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 195 bis 197
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bewerbung eines Mineralwassers verletzt § 11 I Nr. 2 LFGB, sofern sie von den angesprochenen Ver-kehrskreisen dahingehend verstanden werden muss, dass durch die heute übliche Ernährung unterschiedslos und ohne Differenzierung eine Übersäuerung des Körpers eintrete, diese Säure neutralisiert werden müsse, wobei die körpereigenen Reserven hierfür nicht ausreichten und es insoweit einer zusätzlichen Zufuhr von Hydrogencarbonat durch den Verzehr des angepriesenen Mineralwassers bedürfe. Mit einer derartigen Werbung wird dem Verbraucher ein Bedarf suggeriert, der in Wirklichkeit nicht besteht.