Unzulässigkeit der Bezeichnung eines Wodka-Mischgetränks als „Energy & VodfcaHCVO Art. 4 Abs. 3 S. 2
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 197 bis 204
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein zehnprozentiges Alkoholmixgctränk darf nicht als „Energy & Vodka bezeichnet und vertrieben werden. Die Bezeichnung „Energy & Vodka verstößt gegen die Hcalth-Claims-Verordnung der EU, die nährwertund gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln regelt und damit dem Schutz des Verbrauchers dienen soll. Gemäß Art. 4 Abs. 3 S. 2 der Verordnung dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1, 2 Prozent grundsätzlich keine nährwertbezogenen Angaben tragen. Bei dem Begriff „Energy handelt es sich aber um eine solche Angabc, mit der dem Verbraucher der Eindruck vermittelt wird, der Konsum des Getränks versch…