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„Schlank im Schlaf als Werbeslogan für Eiweiß-Brot wettbewerbswidrig UWG §S 8 Abs. 3 Nr. 2, 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, 4 Nr. 11

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 204 bis 209

Dokument
137798
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
204 bis 209
Erschienen: 2012-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Antragsgegnerin bewarb Ende 2011 ein von ihr vertriebenes „Kiwciß-Abcndbrot auf Faltblättern („Flyern). Zwei Aussagen der Werbung beanstandet der Antragsteller. Er stört sich zum Einen an dem Werbespruch „Schlank im Schlaf. Dieser Slogan ist zugleich der Titel eines Buches von Dr. med. R, in dem dieser sein gleichnamiges Abnehmkonzept vorstellt. Dieses Konzept beruht auf der sog. Insulin-Trennkostmethode, bei der morgens Kohlenhydrate ohne Eiweiß, mittags beides zusammen, abends nur Eiweiß verzehrt werden dürfen. Auf den Faltblättern, auf denen die Antragsgegnerin für ihr Eiweißabendbrot mit diesem Slogan ge…

Schlagworte

MARKETING SCHLAF WIRKUNG NAHRUNGSMITTEL VORSCHRIFTEN RECHTSPRECHUNG WERBUNG KOHLENHYDRATE MAHLZEITEN KÖRPERTEMPERATUR HÖHE BÜCHER BROT ES GEWICHTSVERLUST SPORT