„Schlank im Schlaf als Werbeslogan für Eiweiß-Brot wettbewerbswidrig UWG §S 8 Abs. 3 Nr. 2, 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, 4 Nr. 11
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 204 bis 209
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Antragsgegnerin bewarb Ende 2011 ein von ihr vertriebenes „Kiwciß-Abcndbrot auf Faltblättern („Flyern). Zwei Aussagen der Werbung beanstandet der Antragsteller. Er stört sich zum Einen an dem Werbespruch „Schlank im Schlaf. Dieser Slogan ist zugleich der Titel eines Buches von Dr. med. R, in dem dieser sein gleichnamiges Abnehmkonzept vorstellt. Dieses Konzept beruht auf der sog. Insulin-Trennkostmethode, bei der morgens Kohlenhydrate ohne Eiweiß, mittags beides zusammen, abends nur Eiweiß verzehrt werden dürfen. Auf den Faltblättern, auf denen die Antragsgegnerin für ihr Eiweißabendbrot mit diesem Slogan ge…