CareLit Fachartikel
Rechtsgrundlagen zur Legitimation von Entscheidungen in der pädiatrischen Palliativversorgung
Gessenich, H.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2012 · Heft 1 · S. 418 bis 421
Dokument
137807
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum Leben gehören Entscheidungen, die, einmal entschieden und in aktive oder passive Handlung umgesetzt, nie ungeschehen gemacht werden können. Was ist richtig und was verkehrt? Was ist erlaubt und was steht unter Strafe? Zur Legitimation von Entscheidungen ist in der pädiatrischen Palliativversorgung Wissen aus verschiedenen Quellen unentbehrlich. Dies gilt nicht nur für einzelne Entscheidungsträger, sondern auch für Organisationen wie z.B. ein Hospiz.
Schlagworte
ELTERN
STERBEN
STERBEHILFE
TOD
ORGANISATION
BUNDESGERICHTSHOF
Entscheidungen
Legitimation
Pädiatrischen
Palliativversorgung
Leben
Gehören
Einmal
Entschieden
Aktive
Passive