CareLit Fachartikel

Mythos „Aufsichtspflicht - Kinder haften für ihre Eltern?

Klie, T.; · demenz, Hannover · 2009 · Heft 2 · S. 4 bis 7

Dokument
137887
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
demenz, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 1
Seiten
4 bis 7
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
1868-1794
DOI

Zusammenfassung

Wir sind häuiig in Sorge, dass unserem demenzkranken Angehörigen etwas passiert, dass ein Bewohner stürzt und sich verletzt. Auch die Angst, er könnte einen Verkehrsunfall verursachen, sich verirren und nicht zurückfinden begleitet viele, die in Verantwortung für die Begleitung von Menschen mit Demenz stehen. Haften sie auch, wenn „etwas passiert? Eine oft gestellte Frage - sowohl von Pflegekräften als auch von Angehörigen und gesetzlichen Betreuern. Die Angst vor der Haftung bestimmt unser Verhalten, insbesondere, wenn sie es denn alleine ist, die uns in unserem fürsorgerischen Handeln bestimmt.

Schlagworte

DEMENZ AUFSICHTSPFLICHT BETREUUNG SICHERHEIT BETREUUNGSRECHT ANGEHÖRIGE ELTERN ACHTSAMKEIT ANGST MENSCHEN VERHALTEN KRANKENHAUSKOSTEN BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRÄGE PRAXIS ALTENPFLEGE