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Neues GEZ-Beitragsrecht im Krankenhaus ab 2013

Hauser, A.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 1033 bis 1037

Dokument
137926
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Hauser, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 104
Seiten
1033 bis 1037
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Durch diesen neuen Staatsvertrag tritt eine völlige Neuordnung des Rundfunkgebühren Systems ein. Insbesondere wird nicht mehr auf das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten abgestellt, sondern der zukünftige Beitrag bemisst sich geräteunabhängig und im Krankenhaus-Bereich in Abhängigkeit der Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter eines Betriebes sowie der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Damit spielt es für Krankenhäuser keine Rolle mehr, ob überhaupt Geräte vorgehalten werden und wenn ja, wie viele. Ferner ist es ab Januar 2013 unerheblich, ob die Krankenhäuser die Geräte unent…

Schlagworte

KRANKENHAUS MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM RECHT MITARBEITER KRANKENHAUSSTATISTIK BEDARFSPLANUNG KRANKENHÄUSER KRAFTFAHRZEUGE ROLLE ARBEITSPLATZ WOHNUNG PATIENTENZIMMER HÖHE BETTEN NAMEN REGISTER