Neues GEZ-Beitragsrecht im Krankenhaus ab 2013
Hauser, A.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 1033 bis 1037
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch diesen neuen Staatsvertrag tritt eine völlige Neuordnung des Rundfunkgebühren Systems ein. Insbesondere wird nicht mehr auf das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten abgestellt, sondern der zukünftige Beitrag bemisst sich geräteunabhängig und im Krankenhaus-Bereich in Abhängigkeit der Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter eines Betriebes sowie der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Damit spielt es für Krankenhäuser keine Rolle mehr, ob überhaupt Geräte vorgehalten werden und wenn ja, wie viele. Ferner ist es ab Januar 2013 unerheblich, ob die Krankenhäuser die Geräte unent…