CareLit Fachartikel
MDK-Prüfungen
Schliephorst, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 1040 bis 1043
Dokument
137927
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Werden grundsätzlich ambulant durchführbare Leistungen stationär erbracht, hat das Krankenhaus die Notwendigkeit der stationären Leistungserbringung bereits im Rahmen der Datenübermittlung nach § 301 SGB V gesondert zu begründen. Fehlt diese Begründung, wird aufgrund der Unvollständigkeit der Datenübermittlung die Entgeltforderung des Krankenhauses nicht fällig. Diese Begründung kann auch nicht nachgeholt werden.
Schlagworte
KRANKENHAUS
THERAPIE
KRANKENKASSE
HERZKATHETERLABOR
MDK
ENTSCHEIDUNG
LEISTUNG
PATIENTEN
RISIKO
HERZKAMMER
DIAGNOSTIK
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
KRANKENHÄUSER
POLYSOMNOGRAPHIE
SCHREIBEN