CareLit Fachartikel

MDK-Prüfungen

Schliephorst, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 1040 bis 1043

Dokument
137927
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Schliephorst, I.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 104
Seiten
1040 bis 1043
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Werden grundsätzlich ambulant durchführbare Leistungen stationär erbracht, hat das Krankenhaus die Notwendigkeit der stationären Leistungserbringung bereits im Rahmen der Datenübermittlung nach § 301 SGB V gesondert zu begründen. Fehlt diese Begründung, wird aufgrund der Unvollständigkeit der Datenübermittlung die Entgeltforderung des Krankenhauses nicht fällig. Diese Begründung kann auch nicht nachgeholt werden.

Schlagworte

KRANKENHAUS THERAPIE KRANKENKASSE HERZKATHETERLABOR MDK ENTSCHEIDUNG LEISTUNG PATIENTEN RISIKO HERZKAMMER DIAGNOSTIK RECHTSPRECHUNG PRAXIS KRANKENHÄUSER POLYSOMNOGRAPHIE SCHREIBEN