CareLit Fachartikel
Der Prüfauftrag gemäß § 275 SGB V
Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 1043 bis 1045
Dokument
137928
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet, unter anderem bei Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V eine Prüfung nach § 275 SGB V durchzuführen. Die Prüfung hat gemäß § 275 Absatz 1 c SGB V zeitnah zu erfolgen und ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und vom MDK dem Krankenhaus anzuzeigen. Dabei bedarf der Prüfauftrag der Krankenkasse an den MDK einer genaueren Betrachtung.
Schlagworte
MDK
KRANKENKASSE
KRANKENHAUS
URTEIL
ANFORDERUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
UNTERLAGEN
BERATUNG
KRANKENHÄUSER
SCHREIBEN
ABKÜRZUNGEN
ES
BEURTEILUNG
LEBER
GESUNDHEITSWESEN
Das Krankenhaus