CareLit Fachartikel

Der Prüfauftrag gemäß § 275 SGB V

Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 1043 bis 1045

Dokument
137928
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 104
Seiten
1043 bis 1045
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet, unter anderem bei Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V eine Prüfung nach § 275 SGB V durchzuführen. Die Prüfung hat gemäß § 275 Absatz 1 c SGB V zeitnah zu erfolgen und ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und vom MDK dem Krankenhaus anzuzeigen. Dabei bedarf der Prüfauftrag der Krankenkasse an den MDK einer genaueren Betrachtung.

Schlagworte

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