Der Zentrumsbegriff im Spannungsfeld zwischen der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG
Heppekausen,, C.; Altendorfer, R.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2012 · Heft 9 · S. 77 bis 79
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Medizinische Leistungen werden heute oft in individuell so benannten „Zentren erbracht. Das Medizinische Versorgungszentrum ist seit 01. 01. 2004 gem. § 95 Abs. 1 SGB V zugelassener Leistungserbringer auf dem Gebiet der Vertrags ärztlichen Versorgung (1). Auch außerhalb der MVZs gilt der Begriff „Zentrum nicht mehr als große Seltenheit unter den Praxisund Abteilungsnamen. Zentren gibt es in allen Ausstattungsmerkmalen, vom Hausärztlichen Zentrum (mit zwei Allgemeinärzten) (2) bis zum Zentrum für Transplantationsmedizin in Universitätskrankenhäusern, das interdisziplinär hochspezialisierte Fachleute vereint. Geme…