Änderungen in der MAK-Werte-Liste 2012 der DFG
Welzbacher, U.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2012 · Heft 1 · S. 20 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Jahre galt im Arbeitsschutz der eherne Grundsatz, dass für krebserzeugende Stoffe keine arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründeten Grenzwerte für die Luft am Arbeitsplatz aufgestellt werden können. Mit der Zunahme des Verständnisses für die Wirkung solcher Stoffe ändert sich auch die Haltung der Fachleute gegenüber der Aufstellung von Luftgrenzwerten. Gibt es seit einiger Zeit schon Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) des AGS mit Akzeptanzund Toleranzkonzentrationen, so beginnt jetzt auch die DFG-Senatskommission mit der Veröffentlichung von Arbeitsplatzgrenzwerten für als krebserzeugend eingestufte Stof…