Jetzt geht es um das Wie
Klinkhammer, G.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 1618 bis 1619
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) wird künftig in engen Grenzen zulässig sein. Das hat im vergangenen Jahr der Bundestag beschlossen, das Gesetz trat am 21. November in Kraft. Jetzt geht es eigentlich nur noch um das Wie. Dafür hat inzwischen das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf für eine Rechtsverordnung zur Anwendung der PID vorgelegt. Die Verordnung regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Zulassung von PID-Zentren, die Qualifikation der in den Zentren tätigen Ärztinnen und Ärzte und die Tätigkeit der Ethikkommissionen. Der Entwurf wurde zunächst Verbänden und Behörden zur Stellungnahme vorg…