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Fallstricke bei der „Wartezeitkündigung

Tiling, C. von; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 1 · S. 554 bis 559

Dokument
138003
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Tiling, C. von;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
554 bis 559
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Begriff der „Wartezeitkündigung wird üblicherweise die ordentliche Kündigung innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG bezeichnet. Nach dem Willen des Gesetzgebers genießt der Arbeitgeber während dieser Wartezeit eine weitgehende Kündigungsfreiheit. Wenn der Arbeitgeber innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses zu der Erkenntnis gelangt, dass der neue Mitarbeiter nicht seinen Vorstellungen entspricht, soll eine Trennung schnell und unkompliziert unter Einhaltung der kurzen gesetzlichen (vgl. § 622 Abs. 3 BGB) oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen (vgl. §34 Abs. 1 TV…

Schlagworte

ARBEITGEBER KÜNDIGUNG PROBEZEIT PERSONALRAT ARBEITNEHMER SCHLESWIG-HOLSTEIN ZEIT RECHTSPRECHUNG CHINA EIGNUNG ELTERN LEHRER VERHALTEN BEURTEILUNG WAHRNEHMUNG ARBEITSVERHÄLTNIS