Fallstricke bei der „Wartezeitkündigung
Tiling, C. von; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 1 · S. 554 bis 559
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Begriff der „Wartezeitkündigung wird üblicherweise die ordentliche Kündigung innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG bezeichnet. Nach dem Willen des Gesetzgebers genießt der Arbeitgeber während dieser Wartezeit eine weitgehende Kündigungsfreiheit. Wenn der Arbeitgeber innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses zu der Erkenntnis gelangt, dass der neue Mitarbeiter nicht seinen Vorstellungen entspricht, soll eine Trennung schnell und unkompliziert unter Einhaltung der kurzen gesetzlichen (vgl. § 622 Abs. 3 BGB) oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen (vgl. §34 Abs. 1 TV…