Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel - lückenhafte Vertragsregelung -ergänzende Vertragsauslegung - Wahrung tarifvertraglicher Ausschlussfrist
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 1 · S. 570 bis 574
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine durch die Tarifsukzession im öffentlichen Dienst spätestens zum 1. 8. 2006 lückenhaft gewordene Bezugnahmeregelung kann im Wege ergänzender Vertragsauslegung dahingehend geschlossen werden, dass die an die Stelle des BAT tretenden Tarifregelungen in Bezug genommen sind. Aufgrund der Aufspaltung der bis zum 30. 9. 2005 weitgehend gleichlautenden Regelungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes im Bereich der VKA ist bei der ergänzenden Auslegung des Arbeitsvertrages eines Arztes weiterhin zu ermitteln, ob die Parteien nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner den Tarifvertrag für die Ärztin…