CareLit Fachartikel
Reichweite und Inhalt des neuen Auskunftsanspruchs der Krankenkassen nach § 129 Abs. 5c S. 4 SGB V
Heil, M.; Dieners, P.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 436 bis 442
Dokument
138236
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen der 15. AMG-Novelle wurde in § 129 SGB V ein neuer Absatz 5c eingefügt, der am 23. Juli 2009 in Kraft getreten ist. Dieser Absatz 5c regelt die Abrechnungsmöglichkeiten für parenterale Zubereitungen neu. Er enthält unter anderem in Satz 4 einen Auskunftsanspruch der Krankenkassen gegenüber Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern hinsichtlich der tatsächlich vereinbarten Einkaufspreise bzw. der Abgabepreise für diejenigen Fertigarzneimittel, die in den parenteralen Zubereitungen genutzt werden.
Schlagworte
HERSTELLUNG
APOTHEKE
ARZNEIMITTEL
AUSKUNFTSRECHT
NORM
VEREINBARUNG
APOTHEKEN
LITERATUR
ROLLE
KRANKENHÄUSER
NAMEN
OFFENLEGUNG
HÖHE
APOTHEKER
ZEIT
SCHREIBEN