CareLit Fachartikel

Reichweite und Inhalt des neuen Auskunftsanspruchs der Krankenkassen nach § 129 Abs. 5c S. 4 SGB V

Heil, M.; Dieners, P.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 436 bis 442

Dokument
138236
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Heil, M.; Dieners, P.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
436 bis 442
Erschienen: 2012-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im Rahmen der 15. AMG-Novelle wurde in § 129 SGB V ein neuer Absatz 5c eingefügt, der am 23. Juli 2009 in Kraft getreten ist. Dieser Absatz 5c regelt die Abrechnungsmöglichkeiten für parenterale Zubereitungen neu. Er enthält unter anderem in Satz 4 einen Auskunftsanspruch der Krankenkassen gegenüber Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern hinsichtlich der tatsächlich vereinbarten Einkaufspreise bzw. der Abgabepreise für diejenigen Fertigarzneimittel, die in den parenteralen Zubereitungen genutzt werden.

Schlagworte

HERSTELLUNG APOTHEKE ARZNEIMITTEL AUSKUNFTSRECHT NORM VEREINBARUNG APOTHEKEN LITERATUR ROLLE KRANKENHÄUSER NAMEN OFFENLEGUNG HÖHE APOTHEKER ZEIT SCHREIBEN